Gesetzliche Grundlage unserer Studiengänge

Gemäß dem Abkommen vom 12.06.2018 zwischen International Vision Universität und Akademie der Gesellschaft für akademische Bildung wurde für die angebotene Studiengänge bei der AQ Austria (Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria) für deren Durchführung in Österreich / Wien auf Grundlage von § 27 Abs 5 HS-QSG Erlaubnis erteilt.

Die Gültigkeit dieser Bestätigung läuft bis zum 11.Dezember 2023. (Aufgrund der Novellierung wurde die Frist um ein Jahr verkürzt)

Mit der Bestätigung über die Meldung der Studien ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studien und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden. Die Studien und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates.

Die Internationale Vision Universität ist vom Enic-Naric Austria im Bereich der “Private Higher Education Institutions” – Private Hochschulinstitutionen unter “Recognised higher education institutions” – Anerkannte Hochschulinstitution  (unter den mazedonischen Privatuniversitäten) aufgelistet.

Zweites Ansuchen ab 06/2023

Aufgrund der Novellierung des betreffenden Gesetzes wurde mit September 2022 das zweite Ansuchen um Durchführung der Studiengänge in Österreich gem. § 27 iVm 27b HS-QSG bei der AQ Austria (Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria) eingereicht. Das Ansuchen wurde zurückgezogen und am 06.04.2023 zur erneuten Begutachtung eingereicht. Somit wird nur mehr folgender Studiengang angeboten :

1. Psychologie, Diplomstudium 1. Zyklus (240 ECTS) | 8 Semester

Das Board der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) hat mit Beschluss vom 24.01.2024 über den Antrag wie folgt entschieden: